top of page
HUndeführerschein
Sachkundenachweis für Hundehalter/innen nach §3 Abs.1 NHundG
Der Hundeführerschein - was ist das?
Das Gesetz zum Halten von Hunden in Niedersachsen hat in den letzten Jahren einige Neuerungen erfahren.
So müssen seit dem 1.Juli 2013 Hundehalter*innen ihre Sachkunde nachweisen können.
Dieser Sachkundenachweis wird auch gerne als Sachkundeprüfung oder Hundeführerschein bezeichnet und besteht aus einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung.

Theoretische Sachkundeprüfung:
Sollte vor Beginn der Hundehaltung und vor dem praktischen Sachkundenachweis absolviert werden.
Der theoretische Prüfungsteil dieser Sachkundeprüfung beinhaltet 35 Multiple-Choice-Fragen aus den fünf Themengebieten:
-
Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
-
Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden
-
Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
-
Erziehen und Ausbilden von Hunden
-
Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden