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HUndeführerschein

Sachkundenachweis für Hundehalter/innen nach §3 Abs.1 NHundG

Der Hundeführerschein - was ist das?
Das Gesetz zum Halten von Hunden in Niedersachsen hat in den letzten Jahren einige Neuerungen erfahren.
So müssen seit dem 1.Juli 2013 Hundehalter*innen ihre Sachkunde nachweisen können.
 
Dieser Sachkundenachweis wird auch gerne als Sachkundeprüfung oder Hundeführerschein bezeichnet und besteht aus einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung. 
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Theoretische Sachkundeprüfung:
Sollte vor Beginn der Hundehaltung und vor dem praktischen Sachkundenachweis absolviert werden.
Der theoretische Prüfungsteil dieser Sachkundeprüfung beinhaltet 35 Multiple-Choice-Fragen aus den fünf Themengebieten:   
  • Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
  • Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden
  • Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
  • Erziehen und Ausbilden von Hunden
  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
Die Prüfung beinhaltet 35 Fragen (je 7 zufällig ausgewählte Fragen aus 5 Kategorien).
Zeit für die Bearbeitung: 45 min.
Pro Frage gibt es immer 4 Antwortmöglichkeiten. Es ist immer genau eine Antwort richtig.
Die Prüfung gilt als Bestanden wenn:
insgesamt mindestens 70% der Fragen (25 von 35) und
aus jeder Kategorie mindestens 50% der Fragen (4 von 7) korrekt beantwortet wurden.
Die theoretische Sachkundeprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Theorieprüfung: 50€

Termine:
Mittwoch, 15.05.2024 um 16:15 Uhr
Montag, 27.05.2024 um 18:45 Uhr

weitere Termine folgen...

Bitte bringe zur Absolvierung der Prüfung einen Lichtbildausweis und ein Internetfähiges Endgerät (Handy, Tablett) mit! Die Prüfung wird auf dem eigenen Endgerät absolviert!

Melde dich hier direkt für deinen Wunsch-Theorie-Prüfungstermin an:

Die Theoretischeprüfung findet bei uns auf dem Trainingsgelände (Trainingsraum) statt!

Praktische Sachkundeprüfung:
Der praktische Sachkundenachweis muss innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt werden. (Spätestens 1 Jahr nach der theoretischen Prüfung)
Die Dauer der praktischen Sachkundeprüfung beträgt circa 60 Minuten.
Die praktische Prüfung wird unter zwei unterschiedlichen Umweltbedingungen durchgeführt.

Der erste Teil findet in einem ablenkungsarmen Bereich oder Grünanlage statt.
Die Prüfungssituationen sind durch folgende Begriffe gekennzeichnet.
  • Handling am Hund beinhaltet Zähne, Ohren und Pfoten zu kontrollieren,
  • Kontrolliertes Gehen an der Leine ohne Passanten und/oder Hunde zu belästigen, gefährden oder zu behindern,
  • Sitz oder Steh oder Platz oder Bleib, was nach maximal drei Wiederholungen zustande kommen soll,
  • Kommen auf Ruf was ebenfalls nach maximal drei Wiederholungen erfolgreich sein soll,
  • Begegnung mit z.B. Jogger, Skater etc. ohne entsprechende Personen zu belästigen, gefährden oder zu behindern
  • Begegnung mit anderen Personen als etwa Spaziergänger, Menschengruppe usw. und ebenfalls diese nicht zu belästigen, gefährden oder zu behindern sowie
  • Begegnung mit anderen Hunden ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden.
Der zweite Teil findet im verkehrsöffentlichen Raum statt.
Die Prüfungssituationen sind durch folgende Begriffe gekennzeichnet.
  • Gehen an stärker befahrener Straße ohne Gefährdung des Straßenverkehrs,
  • Überqueren einer befahrenen Straße ebenfalls ohne Gefährdung des Straßenverkehrs,
  • Begegnung mit z.B. Radfahrern, Kinderwagen usw. ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und ohne Gefährdung des Straßenverkehrs sowie
  • Begegnung mit anderen Personen oder Menschengruppen ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und ohne Gefährdung des Straßenverkehrs.
 
Absolvieren der praktischen Prüfung
Zum nicht bestehen der praktischen Sachkundeprüfung sind folgende Beurteilungspunkte von Relevanz.
Die Person, die sich der Prüfung stellt und deren Hund den Prüfling, die Prüferin/den Prüfer oder andere Menschen angreift, sich in einer Situation minutenlang nicht mehr kontrollieren lässt oder andere Hunde wiederholt massiv belästigt und/oder bedroht und/oder angreift. Anderweitig die zu prüfende Person sich unangemessen verhält, gegenüber dem Hund, z.B. durch übertriebene körperliche Härte, anderen Menschen gegenüber z.B. durch Rücksichtslosigkeit oder einem anderen Hund gegenüber z.B. durch Treten, Schlagen oder Anschreien, der sich seinem Hund nähert.
Wenn von elf geprüften Situationen fünf oder weniger erfolgreich absolviert werden.
In allen Prüfungssituationen sind Hilfsmittel wie etwa Futter, Spielzeug, Halti, Maulkorb usw. erlaubt.
Bei sozial-unverträglichen Hunden ist besonders darauf zu achten wie gut die zu prüfende Person auf den Hund einwirken kann.
Prüfungsort: Ölper See/Gifhorner Straße/Schwarzer Berg
(Eine genaue Info bekommt ihr ca. 3 Tage vor Prüfung!)
Prüfungsgebühr pro Person: 50€
- Gruppenprüfung (bis 3 Mensch-Hund-Teams)
Aktuell sind folgende Termine buchbar:
Donnerstag 18.04.2024 um 17:30 Uhr
ausgebucht
Freitag, 10.05.2024 um 14:15 Uhr
1 Platz frei
Mittwoch, 22.05.2024 um 16:15 Uhr
2 Plätze frei
Freitag, 31.05.2024 um 14:15 Uhr
2 Plätze frei
weitere Termine folgen
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