Nutzungsbedingungen Hunde-freilauf
Nutzungsbedingungen „Hunde-Freilauf“ im Hundetrainingszentrum Braunschweig, Schmalbachstraße 23, 38112 Braunschweig
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Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für das umzäunte Gelände „Hunde-Freilauf“ im Hundetrainingszentrum Braunschweig und sollen einem störungsfreien und harmonischen Miteinander sowie dem Schutz der Hunde und Menschen dienen. Sie sind Bestandteil des Nutzungsvertrages und sind in der jeweils gültigen Version auf der Website (www.hundetrainingszentrumbraunschweig.de/Hunde-Freilauf) veröffentlicht.
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Mit dem Betreten der Wiese erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden und versichern insbesondere, dass Ihr Hund gesund, geimpft und ausreichend versichert ist. Eine Aufsicht findet nicht statt.
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I. Art und Umfang der Nutzungsmöglichkeiten, Vorbehalt von Änderungen
1. Die Betreiberin bietet den Nutzern eine ca. 1800 Quadratmeter große, abgeschlossene und eingezäunte Wiese, die in den Sommermonaten größtenteils regelmäßig gemäht wird, an. Hunde können hier freien Auslauf genießen, herumtollen und mit anderen Hunden Kontakt haben oder trainiert werden. Eine Aufsicht findet nicht statt. Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Wiese Löcher, Erhebungen, Wurzeln oder Bodenunebenheiten vorhanden sind. Diese können durch Laub, Dreck oder Schnee verdeckt sein. Zu beachten ist auch, dass bei Regen oder Schnee eine erhöhte Rutschgefahr für Mensch und Hund besteht. Die Wiese wird nicht von Laub und Schnee geräumt.
2. Interessenten haben die Möglichkeit, die Wiese für sich allein oder in Gruppen (max. 4 Hund-Halter-Teams) zu mieten. Bei mehr als 4 Hund-Halter-Teams ist eine gesonderte Anfrage zu stellen. Training mit einem Hundetrainer muss angemeldet werden. Hierfür ist der Platz vom Hundetrainer gewerblich zu mieten!
3. Der Eingang der Wiese befindet sich in der Schmalbachstraße 23. Außerhalb der Öffnungszeiten und von gebuchten Stunden ist ein Betreten des Geländes nicht gestattet. Die Eingangstüre ist stets sorgfältig zu schließen.
4. Ein Anspruch auf Einlass bzw. Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
5. Autos müssen ordnungsgemäß auf dem Parkplatz des Hundetrainingszentrum Braunschweigs abgestellt werden. Das Befahren des Zufahrtsweges ist nicht gestattet.
6. Die Betreiberin bietet keine Aufsicht oder Betreuung der Hunde an. Jeder Nutzer (Tierhalter bzw. Hundeführer) ist für das Verhalten seines Tieres verantwortlich. Jeder Nutzer der Hundewiese hat während des Aufenthalts die Aufsichtspflicht über seine Hunde. Er ist verpflichtet, sie über den gesamten Zeitraum des Besuches im Auge zu behalten. Der Nutzer darf seinen Hund nicht allein im Gelände lassen.
7. Die Betreiberin behält sich vor, den Zugang zur Wiese aufgrund von Witterungsverhältnissen oder aus sonstigen wichtigen, von der Betreiberin nicht zu vertretenden, Gründen (z. B. amtliche Unwetterwarnung, höhere Gewalt, Wartungsarbeiten) zu schließen. Die Nutzer werden hierüber unverzüglich informiert. Bereits von ihnen entrichtete Nutzungsgebühren werden zurückerstattet. (Gilt nicht für Monatsabos!)
Die Rückerstattung erfolgt unverzüglich. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten der Betreiberin vorliegt, ausgeschlossen.
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II. Zugangsvoraussetzungen
1. Hunde müssen über die erforderlichen Impfungen verfügen, d. h. über einen den aktuellen veterinärmedizinischen Leitlinien entsprechenden ausreichenden Impfschutz, insbesondere gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut. Sie müssen frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. Der Nutzer muss einen aktuellen Impfpass vorweisen können und versichert mit dem Betreten der Wiese, dass diese Voraussetzungen vorliegen. Für Schäden, die durch Parasitenbefall oder ansteckende Krankheiten verursacht werden, haftet der Hundehalter.
2. Für die Hunde muss eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Der Nutzer muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung vorweisen können und versichert mit dem Betreten der Wiese, im Besitz einer solchen Haftpflichtversicherung zu sein. Liegt kein Versicherungsschutz vor, haftet der Hundehalter voll für entstandene Schäden.
3. Die Hunde müssen im gemeinsamen Freilauf mit anderen Hunden sozialverträglich sein und über einen gewissen Grundgehorsam verfügen.
4. Die Verwendung von tierschutzwidrigem Zubehör, durch welches Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen können, führen zum sofortigen Ausschluss von der Nutzungsmöglichkeit des Hundespielplatzes.
Zusatz: Die Befestigung einer Schleppleine am Halsband ist ausdrücklich untersagt.
5. Kinder und Jugendliche dürfen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres die Wiese nur in Begleitung einer volljährigen Begleitperson nutzen, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer des Wiesenbesuches übertragen wurde. Ihnen obliegt die alleinige Aufsichtspflicht über die Minderjährigen. Die Kinder sind stets im Auge zu behalten.
Die Gefahr, die von Hunden ausgehen kann, ist nicht zu unterschätzen (sei es aus Angst durch schlechte Erfahrungen, schlichter Unwillen Kindern gegenüber oder auch das versehentliche Umrennen im Spiel). Die Wiese ist ein Trainings- oder Freilaufgelände für Hunde, kein Spielplatz für Kinder. Sie haben in Reichweite ihrer Eltern bzw. der befugten Aufsichtsperson zu bleiben. Steine, Baumstämme und sämtlichen anderen Elemente sind ausschließlich für die Benutzung durch Hunde konzipiert und nicht für Kinder!
6. Bei Vorliegen einer amtlichen Unwetterwarnung darf die Wiese nicht betreten werden.
7. Bei Dunkelheit muss die Wiese verlassen werden, wenn keine Beleuchtungsmöglichkeit vorhanden ist.
III. Verhalten auf dem Hunde-Freilauf
Ich bitte alle Freilauf-Benutzer um einen angemessenen und respektvollen Umgang miteinander.
1. Aggressives Verhalten von Menschen gegenüber Hunden und Menschen wird vom Betreiber nicht geduldet und führt zu einem sofortigen Platzverweis, welcher je nach Schwere des Falls zu einem befristeten oder endgültigen Wiesenverbot führen kann.
2. Das Gelände ist so zu verlassen, wie es vorgefunden wurde. Jeder Nutzer ist verantwortlich dafür, dass das Gelände ordentlich und sicher verlassen wird. Hundekot ist in den dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen. In diesem Mülleimer ist ausschließlich Hundekot zu entsorgen. Sonstiger Müll muss wieder mit nach Hause genommen und privat entsorgt werden. Es ist verboten, die Wiese als Toilette für Menschen zu nutzen. Ebenso ist Grillen verboten. Es ist verboten Glasflaschen mit auf das Freilaufgelände zu nehmen.
3. Das Gelände ist zeitig so zu verlassen, dass der Folge-Nutzer pünktlich mit seinem Hund das Gelände betreten kann, spätestens jedoch 1 Minute vor der vollen Stunde.
4. Der Betreiber macht auf die Verletzungsgefahr durch Halsbänder (auch jede Art von Parasitenhalsbändern) und Geschirre aufmerksam, wenn mehrere Hunde im Freilauf auf dem Gelände sind. Das Ableinen hat erst auf dem Hundespielplatz zu erfolgen. Die Hunde dürfen nicht mit einer Leine oder Ähnlichem am Zaun befestigt werden.
5. Im Zugangsbereich zur Wiese (auf dem Weg und insbesondere vor dem Eingang) muss der Hundeführer jederzeit Kontrolle über seinen Hund haben, dieser ist dafür an die Leine zu nehmen.
6. Die Wiese ist aufgrund der vielen Hunde sehr sorgfältig sauber zu halten. Wiesennutzer haben darauf zu achten, dass der Kot ihrer Hunde (und Übersehenes) unverzüglich und ordnungsgemäß entsorgt wird.
7. Buddeln ist auf dem Gelände ist zu unterbinden. Sollte ein Hund unbemerkt beginnen, ein Loch zu buddeln, ist dieses durch den Tierhalter bzw. Hundeführer umgehend wieder zu schließen. Buddellöcher stellen ein hohes Unfallrisiko für Mensch und Hund dar. Buddeln im Bereich des Zaunes ist sofort zu unterbinden!
8. Jeder Tierhalter bzw. Hundeführer hat die Aufsichtspflicht über seinen Hund. Es gibt keine Aufsicht von Seiten der Betreiberin. Er ist verpflichtet, seinen Hund über den gesamten Besuchszeitraum im Auge zu haben und zu erkennen, wenn es brenzlig wird. Auch im Fall eines kurzen und meist harmlosen Scheinkampfes anderer Hunde ergreifen Sie bitte Maßnahmen, um die Situation zu entschärfen.
Situationen wie Mobbing, heftiges Hetzen, Drohfixieren, ständiges Dominieren, Beißattacken usw. sind im Vorfeld zu unterbinden. Die Grundsätze tierschutzgerechten Verhaltens sowie einer gewaltfreien Hundeerziehung sind jederzeit einzuhalten.
9. Löcher im Zaun oder andere Beschädigungen sind umgehend zu melden. Kann eine akute Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, muss der Schädiger sich selbst unverzüglich um eine Absicherung kümmern und andere Nutzer sofort warnen.
10. Der Betreiber hält als Service in einem Kanister Leitungswasser vorrätig. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Hundehalter ausreichend frisches Trinkwasser für den eigenen Hund selbst mitzubringen.
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IV. Haftung und Haftungsausschluss
1. Die Betreiberin trifft regelmäßig die notwendigen Vorkehrungen, um Gefahrenquellen auf der Wiese zu vermeiden und zu beseitigen. Sie haftet für einen Schaden, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Betreiberin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Betreiberin beruht. Für Personenschäden haftet die Betreiberin nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen auch bei einer Pflichtverletzung, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht. Im Übrigen ist die Haftung der Betreiberin wegen anfänglicher oder nachträglicher Mängel des umzäunten Geländes „Hunde-Freilauf“ oder wegen einer Verletzung vertraglicher oder sonstiger Pflichten ausgeschlossen. Dies gilt für jegliche Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Ausschluss umfasst insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel, die Verschuldenshaftung für nachträgliche Mängel, die Haftung wegen einer positiven Vertragsverletzung und Ersatzpflichten nach außervertraglichen Haftungsregeln, z. B. nach § 823 BGB.
2. Das Gelände ist umzäunt und bietet einen gewissen Schutzraum für Hunde. Es wird aber keine Garantie vor Ausbruch und Weglaufen der Tiere gegeben.
3. Es wird keine Haftung für verloren gegangene Gegenstände übernommen.
4. Soweit ein Verstoß gegen die unter Ziff. I bis III aufgeführten Voraussetzungen und Obliegenheiten des Nutzers die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch ihn ausschließt oder einschränkt, sind Ansprüche gegen die Betreiberin ausgeschlossen, soweit für auftretende Beeinträchtigungen nicht die Verletzung von Pflichten der Betreiberin ursächlich oder mitursächlich sind.
5. Soweit der Nutzer durch Verletzung der vorstehenden Pflichten und Obliegenheiten die vertragsgemäße Nutzung der Hundewiese und/oder sich oder andere Nutzer und/oder Dritte erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, ist die Betreiberin berechtigt, den Nutzer nach den Bestimmungen von Ziff. V. von der Nutzung der Hundewiese auszuschließen.
6. Wird die Nutzung der Wiese aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Nutzers liegt (z. B. Unwohlsein, Krankheit), so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Nutzungsgebühr, wenn die Betreiberin das Gelände zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Verfügung stellen konnte. Dies gilt nicht, wenn solche Gründe vorliegen, die die Nutzer nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrags berechtigt hätten.
7. Schäden am Eigentum der Betreiberin durch den Hund hat der Tierhalter zu tragen. Für Schäden die der Hund an Dritten (Hunden, Menschen oder Sachen) verursacht, haftet der Eigentümer des Tieres. Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Schaden, der einem Dritten durch den Hund entstanden ist, verschuldensunabhängig zu ersetzen. Falls es zu Verletzungen bzw. Schäden gekommen ist, so sind die Kontaktdaten der Beteiligten vor Verlassen der Hundewiese zwingend auszutauschen.
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V. Ausschluss von Nutzern und Folgen von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen
1. Nutzer, die wiederholt den vertragsgemäßen Gebrauch der Hundewiese stören und sich nicht an die Nutzungsbedingungen der Betreiberin halten, können von der Betreiberin ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann je nach Schwere des Verstoßes zu einem befristeten oder endgültigen Wiesenverbot führen.
2. Insofern kann der Betreiber den Nutzungsvertrag fristlos kündigen, wenn der Nutzer trotz Abmahnung durch die Betreiberin erheblich weiter stört, so dass seine Anwesenheit auf der Wiese für die Betreiberin und/oder die anderen Nutzer nicht mehr zumutbar ist. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn der Nutzer sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
3. Der Betreiberin steht in diesen Fällen die Nutzungsgebühr weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Leistungen ergeben. Schadensersatzansprüche der Betreiberin bleiben unberührt.
VI. Sicherheitshinweis
Es kommt leider immer wieder vor, dass auf bei Hundehaltern beliebten Wegen und Plätzen Hunde-Giftköder ausgelegt werden. Daher weist die Betreiberin darauf hin, dass kein Hund etwas vom Boden fressen sollte, was er nicht vom eigenen Hundeführer bekommen hat. Zwar ist das Gelände umzäunt, abgeschlossen und schwer von außen zugänglich, es kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass derartige Giftköder auf das Gelände gelangen.
Die Betreiberin macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Nutzung der Elemente auf der Hundewiese (Steine, Baumstämme, Hindernisse – Rutschgefahr bei Nässe! Eigenbeweglichkeit der Hindernisse) komplett in der Verantwortung der Hundehalter selbst liegt und diese ausdrücklich nicht für die Nutzung durch Kinder gedacht sind. Die Elemente der Hundewiese sind keine Kinder-Spielgeräte!
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VII. Informationen zur Betreiberin
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Die Betreiberin ist:
Hundetrainingszentrum Braunschweig
Inh. Candy Herdegen
Telefon: 0152 06123836
E-Mail: info@hundetrainingszentrumbraunschweig.de
www.hundetrainingszentrumbraunschweig.de
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Stand Januar 2022